Allgemeine Geschäftsbedingungen

Kangaroo Umzug

Kangaroo Umzug
Bendenweg 45
53121 Bonn
Telefon: +49 160 7801456
E Mail: info@kangarooumzug.de

Stand: April 2026

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Kangaroo Umzug und seinen Kunden über Umzugsleistungen, Transportleistungen, Entrümpelungen, Küchenmontagen, Möbelmontagen, Halteverbotszonen, Verpackungsmaterial, Besichtigungen sowie sonstige Nebenleistungen.

Kunden im Sinne dieser AGB sind Verbraucher und Unternehmer. Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn Kangaroo Umzug ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

2. Vertragspartner

Vertragspartner des Kunden ist:

Kangaroo Umzug
Bendenweg 45
53121 Bonn
Telefon: +49 160 7801456
E Mail: info@kangarooumzug.de

3. Angebot und Vertragsschluss

Die Darstellung der Leistungen auf der Website, in Werbematerialien oder in sonstigen Medien stellt noch kein verbindliches Angebot dar. Sie dient der Information über das Leistungsangebot von Kangaroo Umzug.

Ein verbindlicher Vertrag kommt zustande, wenn Kangaroo Umzug dem Kunden ein individuelles Angebot unterbreitet und der Kunde dieses Angebot annimmt. Die Annahme kann schriftlich, per E Mail, telefonisch, über ein Kontaktformular, per WhatsApp oder durch sonstige eindeutige Erklärung erfolgen.

Soweit im Angebot bestimmte Leistungen, Mengen, Zeiten, Adressen, Etagen, Laufwege, Montagearbeiten oder Zusatzleistungen genannt sind, bilden diese Angaben die Grundlage des Vertrags. Änderungen oder Erweiterungen nach Vertragsschluss können zu Mehrkosten führen.

4. Leistungsumfang

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder einer individuellen Vereinbarung.

Zum Leistungsangebot von Kangaroo Umzug können insbesondere gehören:

Umzüge innerhalb Bonns, deutschlandweite Umzüge, Privatumzüge, Firmenumzüge, Seniorenumzüge, Studentenumzüge, Bundeswehrumzüge, Sozialamtumzüge, Jobcenter Umzüge, Konsulatumzüge, Entrümpelungen, Küchenmontagen, Möbelmontagen, Demontagearbeiten, Verpackungsleistungen, Bereitstellung von Verpackungsmaterial, Spezialtransporte, Klaviertransporte, Einrichtung von Halteverbotszonen sowie sonstige Zusatzleistungen rund um den Umzug.

Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen sind nicht Bestandteil des Vertrags. Dies gilt insbesondere für Elektroarbeiten, Sanitärarbeiten, Entsorgung gefährlicher Stoffe, Wand oder Bodenarbeiten, Reparaturen, Schreinerarbeiten, Anschlussarbeiten an Gas, Wasser oder Starkstrom sowie behördliche Genehmigungen, soweit diese nicht ausdrücklich vereinbart wurden.

5. Besichtigung und Angaben des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, Kangaroo Umzug alle für die Durchführung des Auftrags relevanten Informationen vollständig und zutreffend mitzuteilen. Dazu gehören insbesondere Angaben zu:

Umzugsgut, Wohnfläche, Keller, Dachboden, Garage, Anzahl der Kartons, sperrigen Gegenständen, besonders schweren Gegenständen, empfindlichen Gegenständen, Kunstgegenständen, Elektrogeräten, Küchen, Möbeln, Etagen, Aufzügen, Laufwegen, Parkmöglichkeiten, Zufahrtsbeschränkungen, Halteverboten, Abholadresse, Zieladresse und gewünschten Zusatzleistungen.

Findet eine Besichtigung statt, dient diese der Ermittlung des voraussichtlichen Leistungsumfangs. Werden nach der Besichtigung weitere Gegenstände hinzugefügt oder wesentliche Umstände nicht mitgeteilt, kann Kangaroo Umzug den Mehraufwand gesondert berechnen.

Unterlässt der Kunde erforderliche Angaben oder macht unrichtige Angaben, trägt er die daraus entstehenden Mehrkosten, Verzögerungen oder zusätzlichen Aufwendungen.

6. Preise und Zahlungsbedingungen

Die Preise richten sich nach dem jeweiligen Angebot. Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Soweit ein Festpreis vereinbart wurde, gilt dieser für den im Angebot beschriebenen Leistungsumfang. Zusätzliche Leistungen, zusätzliche Gegenstände, längere Laufwege, weitere Etagen, Wartezeiten, nicht angegebene Erschwernisse oder nachträgliche Änderungen können zusätzlich berechnet werden.

Soweit eine Abrechnung nach Aufwand vereinbart wurde, erfolgt die Berechnung nach den vereinbarten Stunden, Fahrzeugen, Mitarbeitern, Materialien und Zusatzleistungen.

Die Zahlung ist, sofern nicht anders vereinbart, spätestens nach Abschluss der Leistung fällig. Kangaroo Umzug ist berechtigt, eine angemessene Anzahlung zu verlangen.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen.

7. Termine und Leistungszeiten

Vereinbarte Termine und Uhrzeiten sind verbindlich, soweit sie ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden.

Kangaroo Umzug bemüht sich um pünktliche Durchführung der vereinbarten Leistungen. Verzögerungen aufgrund von Verkehr, Wetter, höherer Gewalt, behördlichen Maßnahmen, Baustellen, Unfällen, technischen Störungen oder Umständen, die außerhalb des Einflussbereichs von Kangaroo Umzug liegen, begründen keinen Schadensersatzanspruch, sofern Kangaroo Umzug die Verzögerung nicht zu vertreten hat.

Der Kunde ist verpflichtet, am vereinbarten Termin erreichbar zu sein und den Zugang zu den Räumlichkeiten sicherzustellen.

8. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass die Durchführung der Leistungen ohne vermeidbare Verzögerungen möglich ist.

Insbesondere ist der Kunde verpflichtet:

alle Zugänge freizuhalten, Schlüssel rechtzeitig bereitzustellen, Parkmöglichkeiten soweit möglich zu sichern, Nachbarn oder Hausverwaltung über den Umzug zu informieren, empfindliche oder persönliche Gegenstände gesondert zu sichern, Wertgegenstände selbst zu verwahren, Möbel und Gegenstände auf besondere Risiken hinzuweisen, erforderliche Genehmigungen zu ermöglichen und alle vereinbarten Vorbereitungen rechtzeitig abzuschließen.

Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, ist Kangaroo Umzug berechtigt, den dadurch entstehenden Mehraufwand gesondert zu berechnen.

9. Verpackung und Schutz des Umzugsguts

Der Kunde ist für eine ordnungsgemäße Verpackung des Umzugsguts verantwortlich, sofern keine Verpackungsleistung durch Kangaroo Umzug vereinbart wurde.

Zerbrechliche, empfindliche, hochwertige oder besonders schadenanfällige Gegenstände sind dem Unternehmen vor Beginn der Arbeiten ausdrücklich mitzuteilen.

Soweit Kangaroo Umzug Verpackungsmaterial bereitstellt, bleibt dieses Eigentum von Kangaroo Umzug, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Verbrauchsmaterial kann gesondert berechnet werden.

10. Nicht zu befördernde Gegenstände

Von der Beförderung ausgeschlossen sind gefährliche, explosive, entzündliche, giftige, radioaktive, infektiöse, verbotene oder gesetzlich unzulässige Gegenstände.

Ebenfalls ausgeschlossen sind lebende Tiere, Pflanzen, verderbliche Waren, Bargeld, Schmuck, Wertpapiere, Urkunden, Datenträger mit besonderem Wert, persönliche Dokumente, Medikamente und sonstige Gegenstände mit außergewöhnlichem ideellem oder wirtschaftlichem Wert, sofern keine ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde.

Der Kunde ist verpflichtet, Kangaroo Umzug vor Auftragserteilung über solche Gegenstände zu informieren.

11. Entrümpelung und Entsorgung

Bei Entrümpelungen richtet sich der Leistungsumfang nach der individuellen Vereinbarung.

Der Kunde versichert, dass er zur Beauftragung der Entrümpelung und Entsorgung berechtigt ist und dass keine Gegenstände entsorgt werden, die im Eigentum Dritter stehen, sofern keine Zustimmung dieser Dritten vorliegt.

Gefährliche Abfälle, Sondermüll, Farben, Lacke, Chemikalien, Asbest, kontaminierte Materialien, Batterien, Elektrosonderabfälle oder sonstige besonders entsorgungspflichtige Stoffe sind vorab ausdrücklich mitzuteilen. Ihre Entsorgung erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde und rechtlich zulässig ist.

Nachträglich festgestellter Sondermüll oder zusätzlicher Entsorgungsaufwand kann gesondert berechnet werden.

12. Küchenmontage und Möbelmontage

Küchenmontagen, Möbelmontagen und Demontagearbeiten erfolgen nur im vereinbarten Umfang.

Der Kunde ist verpflichtet, Kangaroo Umzug vorab über besondere bauliche Gegebenheiten, Anschlüsse, Wandbeschaffenheit, Leitungen, Maße, vorhandene Schäden und sonstige Besonderheiten zu informieren.

Elektro, Wasser, Gas oder Starkstromanschlüsse werden nur ausgeführt, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde und die Arbeiten durch hierzu berechtigte Fachkräfte erfolgen können.

Für Schäden, die auf fehlerhafte Vorinstallationen, unzureichende Wandbeschaffenheit, verdeckte Leitungen, mangelhafte Möbelteile, fehlende Bauteile oder falsche Maßangaben zurückzuführen sind, haftet Kangaroo Umzug nur, soweit Kangaroo Umzug den Schaden zu vertreten hat.

13. Halteverbotszone

Soweit die Einrichtung einer Halteverbotszone vereinbart wurde, übernimmt Kangaroo Umzug die Beantragung oder Organisation nach Maßgabe der örtlichen Anforderungen.

Die Verfügbarkeit einer Halteverbotszone hängt von behördlichen Genehmigungen und örtlichen Gegebenheiten ab. Kangaroo Umzug übernimmt keine Garantie dafür, dass eine beantragte Halteverbotszone jederzeit frei von fremden Fahrzeugen ist.

Entstehen durch nicht freigehaltene Parkflächen, fehlende Genehmigungen, Abschleppmaßnahmen oder behördliche Verzögerungen zusätzliche Kosten, gelten die gesetzlichen Regelungen und die konkrete Verantwortlichkeit im Einzelfall.

14. Stornierung und Terminverschiebung

Der Kunde kann den Auftrag vor Beginn der Leistung stornieren. Maßgeblich sind die gesetzlichen Regelungen sowie die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung vereinbarten Bedingungen.

Soweit keine individuelle Vereinbarung getroffen wurde, kann Kangaroo Umzug bei kurzfristiger Stornierung Ersatz für bereits entstandene Aufwendungen, reservierte Kapazitäten, beantragte Genehmigungen, bereitgestelltes Personal, Fahrzeuge oder Material verlangen, sofern Kangaroo Umzug hierzu gesetzlich berechtigt ist.

Terminverschiebungen sind frühzeitig mitzuteilen. Ein Anspruch auf einen bestimmten Ersatztermin besteht nur, wenn dieser von Kangaroo Umzug bestätigt wurde.

15. Rücktritt durch Kangaroo Umzug

Kangaroo Umzug ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder die Leistung zu verweigern, wenn die Durchführung des Auftrags unmöglich, unzumutbar oder rechtlich unzulässig ist.

Dies gilt insbesondere bei unrichtigen Angaben des Kunden, gefährlichen Gegenständen, unzumutbaren Arbeitsbedingungen, fehlendem Zugang, erheblichen Sicherheitsrisiken, Zahlungsverzug, höherer Gewalt oder nicht genehmigungsfähigen Leistungen.

Bereits entstandene Aufwendungen können im gesetzlich zulässigen Umfang berechnet werden.

16. Haftung für Umzugsgut

Bei Umzugsverträgen gelten die gesetzlichen Haftungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs, insbesondere die besonderen Regelungen für Umzugsgut nach §§ 451 ff. HGB. Der Möbelspediteur haftet nach dem gesetzlichen Leitbild grundsätzlich für Verlust oder Beschädigung des Umzugsguts in der Zeit von der Übernahme bis zur Ablieferung sowie für Lieferfristüberschreitungen nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.

Die gesetzliche Haftung für Verlust oder Beschädigung von Umzugsgut ist nach den gesetzlichen Vorgaben grundsätzlich der Höhe nach begrenzt. In branchenüblichen Haftungsinformationen wird hierfür regelmäßig auf den Haftungshöchstbetrag von 620,00 Euro je Kubikmeter benötigten Laderaums Bezug genommen.

Eine weitergehende Haftung besteht, soweit Kangaroo Umzug, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben oder soweit eine Haftung gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.

17. Haftungsausschlüsse und besondere Risiken

Kangaroo Umzug haftet nicht für Schäden, die durch Umstände entstehen, die Kangaroo Umzug nicht zu vertreten hat.

Dazu gehören insbesondere Schäden durch unzureichende Verpackung durch den Kunden, fehlende Hinweise auf besondere Empfindlichkeit, verdeckte Vorschäden, Alterung, Materialermüdung, fehlende Stabilität von Möbeln, unsachgemäße Vorarbeiten durch Dritte, nicht erkennbare bauliche Mängel, Naturereignisse oder sonstige unabwendbare Ereignisse.

Für Pflanzen, Tiere, verderbliche Waren, Bargeld, Schmuck, Wertpapiere, Urkunden, Datenträger, Kunstgegenstände, Antiquitäten und sonstige besonders wertvolle Gegenstände wird nur gehaftet, wenn Kangaroo Umzug vorab ausdrücklich auf diese Gegenstände hingewiesen wurde und deren Beförderung ausdrücklich vereinbart wurde.

18. Schadensanzeige

Der Kunde ist verpflichtet, das Umzugsgut bei Ablieferung zu prüfen.

Offensichtliche Schäden oder Verluste sollen möglichst sofort bei Ablieferung angezeigt und dokumentiert werden. Nicht offensichtliche Schäden sind unverzüglich nach Entdeckung mitzuteilen.

Gesetzliche Anzeige und Ausschlussfristen bleiben unberührt.

19. Versicherung

Das Umzugsgut ist im gesetzlichen Umfang geschützt. Der Kunde kann vor Auftragserteilung eine weitergehende Transportversicherung oder zusätzliche Absicherung anfragen.

Kangaroo Umzug informiert den Kunden auf Wunsch über mögliche zusätzliche Absicherungen, soweit diese angeboten werden.

20. Fotos und Dokumentation

Kangaroo Umzug ist berechtigt, zur Dokumentation von Auftragsumfang, Schäden, Zugangssituationen, Halteverbotszonen, Umzugsgut oder Arbeitsfortschritt Fotos oder Notizen anzufertigen, soweit dies zur Vertragsdurchführung, Beweissicherung oder Abwicklung erforderlich ist.

Eine Veröffentlichung von Bildern zu Werbezwecken erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden.

21. Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, sofern keine gesetzliche Ausnahme greift.

Eine gesonderte Widerrufsbelehrung wird dem Kunden bei Bedarf zur Verfügung gestellt.

Hat der Kunde ausdrücklich verlangt, dass Kangaroo Umzug vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnt, und wurde die Leistung vollständig erbracht, kann das Widerrufsrecht unter den gesetzlichen Voraussetzungen erlöschen.

22. Datenschutz

Kangaroo Umzug verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.

Nähere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung auf der Website.

23. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

Der Kunde darf nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder von Kangaroo Umzug anerkannten Forderungen aufrechnen.

Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

24. Abtretung

Die Abtretung von Ansprüchen gegen Kangaroo Umzug an Dritte ist nur mit vorheriger Zustimmung von Kangaroo Umzug zulässig, sofern keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.

25. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz von Kangaroo Umzug, soweit gesetzlich zulässig.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.